Sie sind hier: Leistungen  ›  Produktbeschreibung & Honorar  ›  I. Immobilien-Kurzgutachten

I. Immobilien-Kurzgutachten

  1. Das Immobilien-Kurzgutachten ist für Sie geeignet, wenn Sie eine unabhängige fachmännische Besichtigung und Ermittlung des Markt-(=Verkehrs)wertes Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung der bauplanungs- und beitragsrechtlichen Situation wünschen, aber zugleich kein ausführliches "gerichtsfestes" Verkehrswert-Gutachten benötigen.

  2. Sie vereinbaren mit mir einen Ortstermin an Ihrem Objekt. Mit der Außen- und Innenbesichtigung führe ich eine Bestandsaufnahme Ihres Objektes durch (einschließlich Zustandsbesonderheiten).

    Zum Ortstermin stellen Sie mir (soweit vorhanden) folgende Unterlagen zur Verfügung:

    • Katasterkarte zur Grundstücksfläche (erhältlich im zuständigen Landesamt für Vermessung und Geoinformation unter Angabe von Gemarkung/Flur/Flurstück
    • Grundbuchauszug
    • Bauzeichnungen, Wohnflächen- und Rauminhaltsberechnung
    • ggf. Mietverträge und aktuelle Mieten

  3. Auf der Grundlage dieser Unterlagen und der Außen- und Innenbesichtigung erstelle ich Ihnen eine Verkehrswertermittlung für Ihr Objekt. Diese basiert auf dem amtlichen Bodenrichtwert, örtlichen Vergleichsmieten, Vergleichskaufpreisen sowie den sonstigen aus dem örtlichen Immobilienmarkt abgeleiteten Bewertungsdaten.

  4. Mit dem ca. 20 Seiten umfassenden Kurzgutachten erhalten Sie eine Kurzbeschreibung Ihres Bewertungsobjektes, die Benennung der Bewertungsparameter mit Berücksichtigung der bauplanungs- und beitragsrechtlichen Situation, nachvollziehbarer Berechnung des Markt-(=Verkehrs)wertes. Auf Wunsch kann ein durchschnittlicher Beleihungswert ermittelt werden. Das Kurzgutachten ist reduziert auf die Wertermittlung, ohne umfassende Beschreibung der Makro-/Mikrolage, des Grundstücks und des Objektes.

  5. Honorar: 1.350,00 € inkl. MwSt. Jetzt Termin vereinbaren »
  • Der o.g. Preis ist nur bei Standardimmobilien (Einfamilien- und Zweifamilienhäuser, kleine Wohn- und Geschäftshäuser sowie Eigentumswohnungen) bis zwei Nutzungseinheiten (Wohnungen, Läden u. ä.) möglich, jede weitere Nutzungseinheit zzgl. 10 %. Beurteilung etwaiger Rechte und Lasten (z. B. Wohnungsrecht, Grunddienstbarkeiten, Erbbaurecht etc.) jeweils 350,00 € inkl. MwSt.
  • Für Gewerbe- und Spezialimmobilien sowie Bewertungssonderfälle Honorar nach Vereinbarung.