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II. Immobilien-Vollgutachten juris
(„Gerichtsfestes“ Wertgutachten)

  1. Hierbei handelt es sich um die ausführlichste, bis ins Einzelne gehende Gutachtenform (All-Inclusive-Gutachten). Für privat-rechtliche, gerichtliche oder steuerlichen Auseinandersetzungen benötigen Sie das Immobilien-Vollgutachten juris, das mit ausführlichen Begründungen zu den Wertansätzen und seiner umfassenden Dokumentation für die Verwendung vor Gericht geeignet ist. Jede andere Gutachtenform verfehlt in diesen Fällen ihren Zweck und ist damit nichts wert.

    Sie sollten sich insbesondere dann für das Immobilien-Vollgutachten juris entscheiden, wenn Sie

    • eine ausführlich begründete und nachvollziehbare Ermittlung des Marktwerts Ihrer Immobilie wünschen, die auch für eine Verwendung vor Gericht geeignet sein soll (z.B. für eine Erbauseinandersetzung)
    • den Marktwert der Immobilie nachweisen wollen und hierzu formal ein Gutachten verlangt wird (z.B. im Rahmen der Erbschafts- oder Schenkungssteuer)
    • den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen möchten, bei der für den Wert wesentliche Besonderheiten detailliert berücksichtigt werden müssen (z.B. komplexe rechtliche Belastungen wie Nießbrauch oder bauliche Zustandsbesonderheiten wie eine fehlende Fertigstellung)

  2. Sie vereinbaren mit mir einen Ortstermin an Ihrem Objekt. Mit der Außen- und Innenbesichtigung führe ich eine Bestandsaufnahme Ihres Objektes durch (einschließlich Zustandsbesonderheiten).

    Zum Ortstermin stellen Sie mir (soweit vorhanden) folgende Unterlagen zur Verfügung:

    • Katasterkarte zur Grundstücksfläche (erhältlich im zuständigen Landesamt für Vermessung und Geoinformation unter Angabe von Gemarkung/Flur/Flurstück
    • Grundbuchauszug
    • Bauzeichnungen, Wohnflächen- und Rauminhaltsberechnung
    • ggf. Mietverträge und aktuelle Mieten

  3. Mit dem „Immobilien-Wertgutachten juris“ erhalten Sie:
      • Überprüfung und erforderlichenfalls erneute Durchführung der Objektberechnungen (Wohnfläche, Bruttogrundfläche bzw. Rauminhalt)
      • ausführliche Objektdokumentation durch textliche Beschreibungen, lizensiertes Kartenmaterial (Übersichtskarte, Stadtplan), umfängliche Anlagen mit Fotodokumentation)
      • Auskunftseinholung und Auswertung aller wesentlich werterheblichen öffentlichen Register (z.B. Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Beitragssituation, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Denkmalbuch, Altlastenkataster), Auswertung vorhandener Mietverträge
      • differenzierte Wertermittlung einschließlich nachvollziehbarer Begründung aller Datensätze und Erläuterung der Datenquellen

    • Honorar:   gemäß Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung, veröffentlicht vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger e. V. – b.v.s Sachverständige . Jetzt Termin vereinbaren »
    • Der o.g. Preis ist nur bei Standardimmobilien (Einfamilien- und Zweifamilienhäuser, kleine Wohn- und Geschäftshäuser sowie Eigentumswohnungen) bis zwei Nutzungseinheiten (Wohnungen, Läden u. ä.) möglich, jede weitere Nutzungseinheit zzgl. 10 %. Beurteilung etwaiger Rechte und Lasten (z. B. Wohnungsrecht, Grunddienstbarkeiten, Erbbaurecht etc.) jeweils 149,00 € inkl. MwSt.
    • Für Gewerbe- und Spezialimmobilien sowie Bewertungssonderfälle Honorar nach Vereinbarung.