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Energie­ausweise

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Energieausweis nach GEG - Wichtige Infos leicht erklärt

Ein Energieausweis ist wie ein Energie-Zeugnis für ein Gebäude. Er zeigt, wie effizient ein Haus Energie nutzt und ob es Heiz- und Stromkosten spart. Der Energieausweis ist seit 2007 Pflicht und wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.

Zwei Arten von Energieausweisen

1. Bedarfsausweis:

  • Zeigt den berechneten Energiebedarf des Gebäudes.
  • Berücksichtigt genormte Bedingungen wie Klima und Nutzung.

2. Verbrauchsausweis:

  • Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre.
  • Die Verbrauchswerte sind nutzerabhängig.

Achtung: Ältere Gebäude (vor 1977 gebaut) mit weniger als 5 Wohneinheiten benötigen oft den Bedarfsausweis.

Wann braucht man einen Energieausweis?

Laut § 80 GEG muss ein Energieausweis vorliegen:

  • Nach Fertigstellung eines Neubaus.
  • Nach Sanierungen oder großen Modernisierungen.
  • Beim Verkauf oder Vermieten von Häusern oder Wohnungen.
  • Zum Aushang in öffentlichen Gebäuden mit über 250 m² Nutzfläche.

Wichtig für Eigentümer

Beim Verkauf oder Vermieten muss der Energieausweis bei Besichtigungen vorgelegt werden. Ohne diesen Ausweis riskieren Eigentümer Bußgelder.

Zusammenfassung: Warum ist ein Energieausweis wichtig?

  • Gibt Infos über den energetischen Zustand des Gebäudes.
  • Hilft Käufern und Mietern bei der Entscheidung.
  • Ist gesetzlich vorgeschrieben und bei Verstößen mit Strafen verbunden.

Fazit: Der Energieausweis ist nicht nur sinnvoll, sondern auch Pflicht.

Lassen Sie Ihren Ausweis rechtzeitig ausstellen, um Ärger zu vermeiden!
 

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