Hierbei handelt es sich um die ausführlichste, bis ins Einzelne gehende Gutachtenform (All- Inclusive-Gutachten). Für privat-rechtliche, gerichtliche oder steuerliche Auseinandersetzungen benötigen Sie das GUTACHTEN NACH § 194 BauGB, welches mit ausführlichen Begründungen zu den Wertansätzen und seiner umfassenden Dokumentation für die Verwendung vor Gericht geeignet ist. Jede andere Gutachtenform verfehlt in diesen Fällen ihren Zweck und ist damit nicht zweckerfüllend.
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Zum Ortstermin bitte folgende Unterlagen zur verfügung stellen:
Honorar: gemäß Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung, veröffentlicht vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger e. V. – b.v.s Sachverständige.