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Gutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB)

Hierbei handelt es sich um die ausführlichste, bis ins Einzelne gehende Gutachtenform (All- Inclusive-Gutachten). Für privat-rechtliche, gerichtliche oder steuerliche Auseinandersetzungen benötigen Sie das GUTACHTEN NACH § 194 BauGB, welches mit ausführlichen Begründungen zu den Wertansätzen und seiner umfassenden Dokumentation für die Verwendung vor Gericht geeignet ist. Jede andere Gutachtenform verfehlt in diesen Fällen ihren Zweck und ist damit nicht zweckerfüllend.
 

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Sie sind hier:

Ein Gutachten nach § 194 BauGB ist sinnvoll, wenn:

  • Sie eine ausführlich begründete und nachvollziehbare Ermittlung des Marktwerts Ihrer Immobilie wünschen, die auch für eine Verwendung vor Gericht geeignet sein soll (z.B. für eine Erbauseinandersetzung)
  • Sie den Marktwert der Immobilie nachweisen wollen und hierzu formal ein Gutachten verlangt wird (z.B. im Rahmen der Erbschafts- oder Schenkungssteuer)
  • steuerliche Anlässe dies erfordern (Gründung oder Auflösung von Betriebsvermögen/Umfirmierung/ Betriebsaufgabe)
  • Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über den Wert einer Immobilie für die Bemessung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer (sog. „Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach §198 BewG“) im Gange sind
  • Sie den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen möchten, bei der für den Wert wesentliche Besonderheiten detailliert berücksichtigt werden müssen (z.B. komplexe rechtliche Belastungen wie Nießbrauch oder bauliche Zustandsbesonderheiten wie eine fehlende Fertigstellung)

Vereinbaren Sie einen Vor-Ort-Termin

Zum Ortstermin bitte folgende Unterlagen zur verfügung stellen:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Bauzeichnungen, Flächenberechnungen (Bruttogrundfläche, Wohnfläche)
  • bei Vermietung Mietverträge und aktuelle Mieten

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Mit dem Gutachten nach § 194 BauGB erhalten Sie

  • Flächenberechnungen (Bruttogrundfläche, Wohnfläche, Nutzungsflächen)
  • Erstellung von Grundrissen
  • Beschreibung der Makro-/Mikrolage
  • detaillierte Grundstücks- und Gebäudebeschreibung
  • Prüfung Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster, Denkmalstatus
  • Einholung aktueller Grundbuchauszüge
  • Prüfung der bauplanungs- und abgabenrechtlichen Situation
  • Berücksichtigung von Mietverhältnissen
  • Bewertung von Rechten und Lasten (z.B. - oder Wege-, Leitungsrechte, Wohnungsrechte, Nießbrauch, Wart und Pflege)
  • umfangreiche Anlagen / Fotodokumentation
  • differenzierte Wertermittlung einschließlich nachvollziehbarer Erläuterung der Wertermittlungsansätze

Honorar: gemäß Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung, veröffentlicht vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger e. V. – b.v.s Sachverständige.