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III. Energieauswies nach GEG

Bedarfsbasierter oder verbrauchsbasierter Energieausweis?

Grundsätzlich gibt es zwei Ausweisarten; den bedarfsbasierten und den verbrauchsbasierten Energieausweis.

Der Bedarfsausweis wird ingenieurtechnisch u.a. auf Grundlage der Baukonstruktion sowie der Anlagentechnik berechnet. Er ermöglicht einen deutschlandweiten Vergleich von Gebäuden und enthält aussagekräftige Informationen über die energetische Qualität des Gebäudes. Je nach energetischer Beschaffenheit, Anzahl der Wohneinheiten und Baujahr des Gebäudes kann auch ein verbrauchsbasierter Energieausweis ausgestellt werden.

Der Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Dies hat zur Folge, dass sich das Heizverhalten des aktuellen Nutzers im Energieausweis erheblich niederschlägt. So können beispielsweise die Aussagen von zwei Verbrauchsausweisen für dasselbe Gebäude, jedoch mit unterschiedlichen Nutzern, erheblich voneinander abweichen. Ein berufstätiges Ehepaar verbraucht im gleichen Gebäude i.d.R. wesentlich weniger Energie als eine 3-köpfige Familie, die tagsüber zu Hause ist.

Ich empfehle Ihnen deshalb, einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen, da er eine wesentlich höhere Aussagekraft für Sie und den potenziellen Käufer bzw. Mieter hat. Viele Kauf- und Mietinteressenten fragen daher direkt nach dem bedarfsbasierten Ausweis. Mit dem Bedarfsausweis sind Sie auf energetische Fragen der Interessenten vorbereitet und können diesbezügliche Ansprüche in jedem Fall erfüllen.

Benötigte Unterlagen und Informationen zum vereinbarten Ortstermin:

  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte und Ansichten) möglichst mit Genehmigungsstempel und Baubeschreibung mit Angabe des Baujahres, ggf. Detailzeichnungen
  • Berechnung der Wohnfläche
  • Verbrauchsabrechnung Heizungsanlage von drei zusammenhängenden Jahren
  • ggf. Verbrauchsabrechnung oder manuelle Auflistung des 2. Energieträgers (bspw. Holz bei Kachelofen)
  • Verbrauchsabrechnung Warmwasser – nur bei separater Warmwasserbereitung
  • ggf. Größe der Kollektorfläche (falls Solaranlage vorhanden)
  • Auflistung der evtl. seit Fertigstellung durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen (Austausch der Heizungsanlage, Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoss- oder Kellerdecke, Erneuerung der Fenster, etc.)
Honorar: 350,00 € inkl. MwSt.

Im Preis sind alle Nebenkosten (u.a. Kopier-, Telefon- und Portokosten) inbegriffen. Fahrtkosten in Höhe von 0,40 €/km werden ab einer Entfernung von 16 KM separat in Rechnung gestellt.

Neben dem eigentlichen Energieausweis erhalten Sie unverbindliche Modernisierungsempfehlungen zu Ihrem Gebäude, die aufgrund der vorhandenen Baukonstruktion sowie der Anlagentechnik erstellt werden. Mithilfe der Empfehlungen können Sie beurteilen, mit welchen Maßnahmen Sie den energetischen Zustand Ihres Gebäudes weiter verbessern können.